Bestattung – Nutzungsrecht verlängern
Eine Verlängerung der Ruhefrist ist nur bei Wahlgrabstätten möglich und zwar im Rahmen einer neuen Bestattung oder zum Erhalt der Grabfläche. Nach einer neuen Bestattung muss die Nutzungszeit auf die volle Ruhefrist (20/30 Jahre) verlängert werden. Ohne neue Belegung kann die Ruhefrist um fünf Jahre verlängert werden. Die Gebühr richtet sich nach Grablage, Friedhof und Verlängerungsjahre.
Mitzubringen sind: Angaben über die Grablage, deren Ruhefrsit verlängert werden soll.
Das Grünflächenamt (zentrales Friedhofsamt) ist auch für die Friedhöfe in Bierstadt, Igstadt, Kloppenheim, Heßloch, Erbenheim, Sonnenberg, Rambach, Biebrich, Dotzheim, Frauenstein, Schierstein, Kastel und Kostheim zuständig.
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Organisationseinheiten
Bestattung – Nutzungsrecht verlängern
Anschrift
65189 Wiesbaden
Postanschrift
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 28, 37, 45, X26, 262
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen