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Wohnungs- oder Teileigentum genehmigen

Genehmigungen nach § 22 und § 172 Baugesetzbuch zum Zwecke der Bildung von Wohnungs- oder Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Auf Antrag wird ein Zeugnis darüber ausgestellt, dass für die Bildung von Wohnungs- oder Teileigentum nach dem WEG die vorgenannten Genehmigungen nicht erforderlich sind.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-6471
Telefax 0611 31-3917

Unterlagen

Mitzubringen sind: Schriftlicher Antrag mit Kopie der notariellen Teilungserklärung.

Hinweise

Für die Ausstellung des Zeugnisses werden Gebühren erhoben. Dieses Zeugnis ersetzt nicht die Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der Wohnungen gemäß § 3 Absatz 2 Wohnungseigentumsgesetz (Abgeschlossenheitsbescheinigung). Diese kann beim Bauaufsicht beantragt werden.