Wohnungs- oder Teileigentum genehmigen
Genehmigungen nach § 22 und § 172 Baugesetzbuch zum Zwecke der Bildung von Wohnungs- oder Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Auf Antrag wird ein Zeugnis darüber ausgestellt, dass für die Bildung von Wohnungs- oder Teileigentum nach dem WEG die vorgenannten Genehmigungen nicht erforderlich sind.
Kontakt
Telefon | 0611 31-6471 |
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Telefax | 0611 31-3917 |
E-Mail-Adresse | staedtebauwiesbadende |
Unterlagen
Mitzubringen sind: Schriftlicher Antrag mit Kopie der notariellen Teilungserklärung.
Hinweise
Für die Ausstellung des Zeugnisses werden Gebühren erhoben. Dieses Zeugnis ersetzt nicht die Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der Wohnungen gemäß § 3 Absatz 2 Wohnungseigentumsgesetz (Abgeschlossenheitsbescheinigung). Diese kann beim Bauaufsicht beantragt werden.