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Stadtplanungsamt

Wohnungs- oder Teileigentum genehmigen

Genehmigungen nach § 22 und § 172 Baugesetzbuch zum Zwecke der Bildung von Wohnungs- oder Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Auf Antrag wird ein Zeugnis darüber ausgestellt, dass für die Bildung von Wohnungs- oder Teileigentum nach dem WEG die vorgenannten Genehmigungen nicht erforderlich sind.

Wohnungs- oder Teileigentum genehmigen

Anschrift

Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 28, 37, 45, X26, 262

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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