Stadtplanungsamt
Wohnungs- oder Teileigentum genehmigen
Genehmigungen nach § 22 und § 172 Baugesetzbuch zum Zwecke der Bildung von Wohnungs- oder Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Auf Antrag wird ein Zeugnis darüber ausgestellt, dass für die Bildung von Wohnungs- oder Teileigentum nach dem WEG die vorgenannten Genehmigungen nicht erforderlich sind.
Dokumente
Bemerkung
Organisationseinheiten
Wohnungs- oder Teileigentum genehmigen
Anschrift
Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden
65189 Wiesbaden
Postanschrift
Postfach 3920
65029 Wiesbaden
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 28, 37, 45, X26, 262
Telefon
- 0611 316471
- 0611 313917
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen