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Amt für Soziale Arbeit

Wohnungsmiete – Überhöhung anzeigen (Mietspiegel)

Wohnungsmieter haben die Möglichkeit, das Amt für Soziale Arbeit einzuschalten, sofern sie vermuten, dass ihre Wohnungsmiete das ortsübliche Maß (Mietspiegel) wesentlich übersteigt. Auf der Grundlage des Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes prüft die Behörde, ob die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens geboten ist.

Wohnungsmiete – Überhöhung anzeigen (Mietspiegel)

Anschrift

Konradinerallee 11
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Weidenbornstraße, Buslinien 3, 6 und 33.

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden

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