Amt für Soziale Arbeit
Wohnungsmiete – Überhöhung anzeigen (Mietspiegel)
Wohnungsmieter haben die Möglichkeit, das Amt für Soziale Arbeit einzuschalten, sofern sie vermuten, dass ihre Wohnungsmiete das ortsübliche Maß (Mietspiegel) wesentlich übersteigt. Auf der Grundlage des Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes prüft die Behörde, ob die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens geboten ist.
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Wohnungsmiete – Überhöhung anzeigen (Mietspiegel)
Anschrift
Konradinerallee 11
65189 Wiesbaden
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Postanschrift
Postfach 3920
65029 Wiesbaden
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Anreise
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Telefon
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- 0611 313923
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