Ambulante Hilfe zur Pflege / Hausnotruf beantragen
Hilfe zur Pflege ambulant
Die Sozialhilfe unterstützt auch pflegebedürftige Personen, indem sie die mit der Pflege verbundenen notwendigen Kosten ganz oder teilweise übernimmt.
Wer wegen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen ist, hat Anspruch auf "Hilfe zur Pflege". Diese wird aber nur geleistet, wenn der Pflegebedürftige die Pflegeleistungen weder selbst tragen kann noch sie von anderen – zum Beispiel der Pflegeversicherung – erhält.
Die Kostenübernahme ist abhängig von Einkommen und Vermögen.
Hausnotruf
Das Hausnotrufsystem ist ein Angebot der Wohlfahrtsverbände. Es ermöglicht behinderten und älteren Menschen, im Notfall Hilfe herbeizurufen.
Eine anteilige Kostenübernahme kann bei der Pflegekasse bei Vorliegen von mindestens Pflegegrad 1 beantragt werden. Bei fehlendem Pflegegrad oder wenn das Einkommen und Vermögen nicht zur Deckung der Restkosten ausreicht, kann ein Antrag beim Sozialleistungs- und Jobcenter gestellt werden. Über die Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter wird die Notwendigkeit festgestellt.
Die Kostenübernahme ist abhängig von Einkommen und Vermögen.
Zuständige Stelle
Organisationseinheiten
Ambulante Hilfe zur Pflege / Hausnotruf beantragen
Anschrift
65189 Wiesbaden
Postanschrift
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Weidenbornstraße, Buslinien 3, 6 und 33.
Telefon
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden