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Sozialleistungs- und Jobcenter

Ambulante Hilfe zur Pflege / Hausnotruf beantragen

Hilfe zur Pflege ambulant

Die Sozialhilfe unterstützt auch pflegebedürftige Personen, indem sie die mit der Pflege verbundenen notwendigen Kosten ganz oder teilweise übernimmt.

Wer wegen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen ist, hat Anspruch auf "Hilfe zur Pflege". Diese wird aber nur geleistet, wenn der Pflegebedürftige die Pflegeleistungen weder selbst tragen kann noch sie von anderen – zum Beispiel der Pflegeversicherung – erhält.

Die Kostenübernahme ist abhängig von Einkommen und Vermögen. 

Hausnotruf

Das Hausnotrufsystem ist ein Angebot der Wohlfahrtsverbände. Es ermöglicht behinderten und älteren Menschen, im Notfall Hilfe herbeizurufen. 

Eine anteilige Kostenübernahme kann bei der Pflegekasse bei Vorliegen von mindestens Pflegegrad 1 beantragt werden. Bei fehlendem Pflegegrad oder wenn das Einkommen und Vermögen nicht zur Deckung der Restkosten ausreicht, kann ein Antrag beim Sozialleistungs- und Jobcenter gestellt werden. Über die Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter wird die Notwendigkeit festgestellt.

Die Kostenübernahme ist abhängig von Einkommen und Vermögen.  

  

Ambulante Hilfe zur Pflege / Hausnotruf beantragen

Anschrift

Konradinerallee 11
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Weidenbornstraße, Buslinien 3, 6 und 33.

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden

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