Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Tierseuchenüberwachung - Geflügelhaltung (Anmeldung)
Die Geflügelhaltung ist der zuständigen Veterinärsbehörde spätestens bei Beginn der Haltung zu melden. Zur Anmeldung ist das offizielle Formular zu nutzen.
Weitere Informationen sind den Dokumenten zu entnehmen.
Aufgrund des Rückgangs der Geflügelpest in Hessen wurden die Schutzmaßnahmen gegen Vogelgrippe (Geflügelpest) reduziert. Weitere Details findet man in angehängter Pressemitteilung vom 23. März 2017.
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Tierseuchenüberwachung - Geflügelhaltung (Anmeldung)
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