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Dezernat II – Dezernat der Bürgermeisterin

Abwassersammelgruben - Beratung und Dichtheitsprüfung

Abwassersammelgruben müssen dicht sein, damit kein Abwasser in Boden und Grundwasser gelangen kann. Betreiber sind verpflichtet, die Sammelgruben alle 20 Jahre durch einen beauftragten Sachkundigen auf Dichtheit überprüfen zu lassen. In Wasserschutzgebieten Zone II beträgt das Prüfintervall 5 Jahre, in der Zone III 10 Jahre.

Das Umweltamt berät zur Durchführung der Dichtheitsprüfung und bei Fragen, die im Zusammenhang mit Problemen des Betriebes dieser Abwassersammelgruben stehen.

Abwassersammelgruben - Beratung und Dichtheitsprüfung

Anschrift

Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 28, 37, 45, X26, 262

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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