Dezernat II – Dezernat der Bürgermeisterin
Abwassersammelgruben - Beratung und Dichtheitsprüfung
Abwassersammelgruben müssen dicht sein, damit kein Abwasser in Boden und Grundwasser gelangen kann. Betreiber sind verpflichtet, die Sammelgruben alle 20 Jahre durch einen beauftragten Sachkundigen auf Dichtheit überprüfen zu lassen. In Wasserschutzgebieten Zone II beträgt das Prüfintervall 5 Jahre, in der Zone III 10 Jahre.
Das Umweltamt berät zur Durchführung der Dichtheitsprüfung und bei Fragen, die im Zusammenhang mit Problemen des Betriebes dieser Abwassersammelgruben stehen.
Bemerkung
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Abwassersammelgruben - Beratung und Dichtheitsprüfung
Anschrift
Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden
65189 Wiesbaden
Postanschrift
Postfach 3920
65029 Wiesbaden
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 28, 37, 45, X26, 262
Telefon
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen