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Dezernat II – Dezernat der Bürgermeisterin

Antrag nach Baumschutzsatzung im bebauten Stadtbereich (Innenbereich)

Bäume im Innenbereich (bebauter Stadtbereich) sind unter bestimmten Bedingungen durch die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Landeshauptstadt Wiesbaden (Baumschutzsatzung) geschützt. Die Fällung geschützter Bäume und die Durchführung von umfangreichen Schnittmaßnahmen an geschützten Bäumen muss beim Umweltamt beantragt werden. Fällgenehmigungen können mit Ersatzpflanzung oder einer Zahlung in einen Baumfond verbunden sein.

Welche Bäume sind geschützt?

  • Die Satzung schützt Bäume im örtlich festgelegten Geltungsbereich (siehe Link "Geoportal: Geltungsbereich der Baumschutzsatzung"). 
  • Laubbäume mit einem Stammumfang ab 80 Zentimeter, Nadelgehölze ab 100 Zentimeter, gemessen in einer Höhe von 100 Zentimeter über dem Erdboden. Bei mehrstämmigen Bäumen siehe Satzungstext.
  • Bäume können auch durch andere Schutzvorschriften, etwa Bebauungspläne, Denkmalschutz, Naturschutzrecht und Artenschutz geschützt sein. Auskünfte erteilen die jeweiligen Fachämter.
  • Der Antrag kann online gestellt werden (siehe unten).

Für den Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Einen Lageplan auf dem der betroffene Baum / die betroffenen Bäume eingezeichnet sind. Dieser Plan kann auch im Online-Antrag erstellt werden.
  • Aussagekräftige Fotos
  • Sollten Sie nicht alleiniger Eigentümer des Grundstückes sein, benötigen Sie eine Einverständniserklärung aller Eigentümerinnen und Eigentümer als Antragsberechtigung. Eine entsprechende Vorlage können Sie unten herunterladen.
  • Bei Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben stehen, ist ferner das Aktenzeichen des Bauantrags sowie der zugehörige Freiflächenplan mit einzureichen.

Erreichbarkeit für genannte Telefonnummern

  • Antragsbearbeitung: (0611) 314730
    Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr
  • Beratung: (0611) 313319
    Sprechzeiten: Montag bis Freitag 7 bis 9 Uhr und 13 bis 15 Uhr

Online-Services

Antrag nach Baumschutzsatzung im bebauten Stadtbereich (Innenbereich)

Anschrift

Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 28, 37, 45, X26, 262

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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