Die Straßenverkehrsbehörde erteilt in Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen (StVO) von der Parkbevorrechtigung für Bewohner.
Gebühren
Gewerbetreibende und Freiberufler gültig im Bewohnerparkgebiet des Geschäftssitzes - 200,00 Euro pro Jahr
Gewerbetreibende und Freiberufler für Tätigkeiten in Bewohnerparkgebieten - 200,00 Euro für ein Bewohnerparkgebiet + 15,00 Euro für jedes weitere Bewohnerparkgebiet pro Jahr
Privatpersonen, die Personen mit mindestens Pflegegrad 1 pflegen/betreuen, gültig im Bewohnerparkgebiet des/der zu Pflegenden – 120,00 Euro pro Jahr
Free Float Car-Sharing-Fahrzeuge (gültig für alle Bewohnerparkgebiete) – 35,00 Euro pro Jahr
Personen mit Nebenwohnsitz im Bewohnerparkgebiet - 120,00 € pro Jahr (Hinweis: Personen mit Nebenwohnungen, die sich in Ausbildung befinden, wenn ein Nachweis des Ausbildungsbetriebes vorgelegt wird und der Hauptwohnsitz nicht weiter als 100 Kilometer entfernt ist, erhalten einen Bewohnerparkausweis durch das Ordnungsamt
Sonstige Personen - Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand, entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Stationsgebundene Car-Sharing-Fahrzeuge – 12,50 Euro pro Jahr und Bewohnerparkgebie