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Amt für Straßenverkehr und Stadtpolizei

Handwerkerparkausweis für die Region Frankfurt-Rhein/Main

Der seit 2006 in mehreren Kreisen und Städten der Region Rhein-Main eingeführte Handwerker-Parkausweis kann ab dem 1. Februar 2014 auch auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden genutzt werden. Durch dieses vereinfachte Verfahren wird den regionalen Handwerksbetrieben ermöglicht, die zur Auftragserfüllung notwendigen Parkerleichterungen im öffentlichen Verkehrsraum in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderliche Berechtigung durch das gut sichtbare Auslegen des Ausweises im Kraftfahrzeug nachzuweisen.

Die Erteilung der Genehmigung kann nur für Betriebe erfolgen, die ihren Hauptsitz in Wiesbaden haben.

Handwerkerparkausweis für die Region Frankfurt-Rhein/Main

Anschrift

Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 28, 37, 45, X26, 262

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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