Arbeitsmigration/Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist am 01. März 2020 in Kraft getreten. Auch Wiesbadener Unternehmen werden durch das Gesetz verstärkt dabei unterstützt, qualifiziertes Personal zeitnah nach Deutschland zu holen. Hierfür ist die Ausländerbehörde Wiesbaden mit der Servicestelle Arbeitsmigration erste Ansprechpartnerin.
Sie koordiniert als zentrale Anlaufstelle alle - für die Einreise der Fachkraft durchzuführenden - Verfahren und berät und unterstützt den Arbeitgeber. Dazu schließen der Arbeitgeber und die Ausländerbehörde eine Vereinbarung. Diese ermöglicht es den Unternehmen, Fachkräfte innerhalb von vier Monaten nach Deutschland zu holen.
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Arbeitsmigration/Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Anschrift
65197 Wiesbaden
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