Wenn Sie eine Gaststätte mit Alkoholausschank betreiben wollen, sind Sie verpflichtet, 6 Wochen vor Betriebsbeginn eine Gewerbeanzeige unter der Vorlage bestimmter Unterlagen abzugeben.
Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank betreiben will, ist verpflichtet, 6 Wochen vor Betriebsbeginn eine Gewerbeanzeige unter der Vorlage bestimmter Unterlagen abzugeben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Gaststätte von einem zuverlässigen Gewerbetreibenden betrieben wird.
Wer eine Gaststätte ohne Alkoholausschank betreiben will, muss gleichzeitig mit dem Betriebsbeginn lediglich eine Gewerbeanzeige abgeben.
Eine Gaststätte betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
Reichen Sie Ihren Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
Fügen Sie diesem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
Bei unvollständigen Unterlagen kann keine Bearbeitung erfolgen.
Fristen
Eine Gaststätte mit Alkoholausschank muss 6 Wochen vor Betriebsbeginn angezeigt werden. Ansonsten ist der Gaststättenbetrieb ohne Alkoholausschank gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit bei der für Gewerbeanzeigen zuständigen Behörde anzeigen.
Dokumente
+++ Detaillierte Informationen zu den benötigten Unterlagen sowie den Beantragungsweisen erhalten Sie in den Informationen unter Links & Downloads! +++
Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit müssen Sie der zuständigen Behörde, sofern die Gaststätte mit Alkoholausschank betrieben werden soll, folgende Unterlagen vorlegen:
Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Reisepass)
bei EU-Angehörigen, die nicht in Wiesbaden wohnhaft sind: aktuelle Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
bei Nicht-EU-Angehörigen: (elektronischer) Aufenthaltstitel + Zusatzblatt + aktuelle Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Gewerbeanmeldung oder Ummeldung bei bestehender Anmeldung ohne Alkoholausschank
Nachweis über das beantragte Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
Nachweis über die beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis beim Vollstreckungsgericht
Bescheingung über Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
Die Auskünfte sind bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, diese werden der Behörde direkt übersandt. Bitte geben Sie hierzu folgende Adresse an: Landeshauptstadt Wiesbaden, Ordnungsamt - Gewerbewesen, Postfach 3920, 65029 Wiesbaden.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Gebühren
28,00 Euro
Sofern eine Bescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine weitere Gebühr in Höhe von EUR 8,00 zu entrichten.