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Ordnungsamt

Neufahrzeug anmelden

Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der für den Hauptwohnsitz des Antragstellers zuständige Zulassungsbehörde. Soll die Zulassung auf einen Gewerbetreibenden erfolgen ist die Zulassungsbehörde örtlich zuständig, in deren Bezirk sich der Betriebssitz der Firma befindet.

Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

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Neufahrzeug anmelden

Anschrift

Stielstraße 3
65201 Wiesbaden

Weitere Hinweise

Hinweis: Aufgrund von Bauarbeiten stehen nur eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel.

Hinweise zum ÖPNV

Buslinien: 5, 23, 45

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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