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Ordnungsamt

Ordnungsbehörde für das Leichenwesen

Die Ordnungsbehörde für das Leichenwesen wird in Sterbefällen tätig, in denen keine bestattungspflichtigen Angehörigen vorhanden sind oder diese die Bestattung nicht selbstständig und innerhalb der gesetzlichen Fristen veranlassen. Die Ordnungsbehörde ergreift dann die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Verstirbt ein Mensch in einer Einrichtung (z. B. einer Klinik oder einem Pflegeheim) und sind keine bestattungspflichtigen Angehörigen vorhanden oder bekannt, so ist die entsprechende Einrichtung für die Bestattung zuständig.

Ordnungsbehörde für das Leichenwesen

Anschrift

Gebäude 10004
Alcide-de-Gasperi-Straße 1
65197 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Willy-Brandt-Allee, Buslinien 5, 8, 15, 18 und 38.

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