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Ordnungsamt

Jagdschein

Jagdscheine werden nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Wiesbaden ausgestellt.

Wer in Hessen zur Jagd gehen will muss mindestens 16 Jahre alt sein und benötigt einen deutschen Jagdschein. Voraussetzung hierfür ist eine in Deutschland bestandene Jägerprüfung.

Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet.

Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden. Ein Jugendjagdschein berechtigt nur zur Jagdausübung, wenn der Jugendliche in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer jagdlich erfahrenen Begleitperson ist. Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden. Sobald der Jugendliche volljährig ist, besteht ohne weitere Prüfung Anspruch auf Erteilung eines regulären Jagdscheins.

Der Ausländer-Jahresjagdschein kann von Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, bei der für den Wohnort zuständigen Unteren Jagdbehörde beantragt.

Jagdschein

Anschrift

Alcide-de-Gasperi-Straße 2
65197 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Willy-Brandt-Allee, Buslinien 5, 8, 15, 18 und 38.

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden

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