Führerschein umtauschen
Der bisherige Führerschein (grau, rosa, DDR- und Kartenführerschein) kann in einen neuen Kartenführerschein umgetauscht werden. Sämtliche Fahrberechtigungen beziehungsweise Klassen werden in den neuen Führerschein übernommen. Der Antrag kann online (Onlineantrag– Umtausch) oder mit einem Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.
Gültigkeit von Führerscheinen
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind auf eine Gültigkeit von fünfzehn Jahren begrenzt. Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine Neuausstellung erforderlich. Betroffen davon ist nur der Führschein selbst, die Fahrerlaubnis bleibt gültig.
Bis zum 19. Januar 2033 sollen alle Fahrerlaubnisinhaberinnen und Fahrerlaubnisinhaber in der EU einen Führerschein nach gleichem Standard mit einer 15-jährigen Befristung besitzen. Das betrifft nicht die Fahrerlaubnis, lediglich das Dokument. Der Zeitraum für den Umtausch der Führerscheine wird nach Geburtsjahr und Ausstellungsjahr des Führerscheindokumentes gestaffelt – die Informationen hierzu finden Sie unter den Rechtsgrundlagen (Anlage 8e der FeV)
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Umtausch Führerschein
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Bemerkung
Rechtsgrundlage
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Anschrift
Stielstraße 3
65201 Wiesbaden
Weitere Hinweise
Hinweis: Aufgrund von Bauarbeiten stehen nur eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel.
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Buslinien: 5, 23, 45
Telefon
- 0611 318310
- 0611 315951
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen