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Ordnungsamt

Führerschein umtauschen

Der bisherige Führerschein (grau, rosa, DDR- und Kartenführerschein) kann in einen neuen Kartenführerschein umgetauscht werden. Sämtliche Fahrberechtigungen beziehungsweise Klassen werden in den neuen Führerschein übernommen. Der Antrag kann online (Onlineantrag– Umtausch) oder mit einem Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.

Gültigkeit von Führerscheinen
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind auf eine Gültigkeit von fünfzehn Jahren begrenzt. Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine Neuausstellung erforderlich. Betroffen davon ist nur der Führschein selbst, die Fahrerlaubnis bleibt gültig.

Bis zum 19. Januar 2033 sollen alle Fahrerlaubnisinhaberinnen und Fahrerlaubnisinhaber in der EU einen Führerschein nach gleichem Standard mit einer 15-jährigen Befristung besitzen. Das betrifft nicht die Fahrerlaubnis, lediglich das Dokument. Der Zeitraum für den Umtausch der Führerscheine wird nach Geburtsjahr und Ausstellungsjahr des Führerscheindokumentes gestaffelt – die Informationen hierzu finden Sie unter den Rechtsgrundlagen (Anlage 8e der FeV)

Online-Services

Führerschein umtauschen

Anschrift

Fahrerlaubnisbehörde
Stielstraße 3
65201 Wiesbaden

Weitere Hinweise

Hinweis: Aufgrund von Bauarbeiten stehen nur eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel.

Hinweise zum ÖPNV

Buslinien: 5, 23, 45

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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