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Ordnungsamt

Ersatzführerschein bei Verlust oder Diebstahl

Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins ist es gesetzlich vorgeschrieben, sich einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen. Für die Dauer der Bearbeitungszeit von zirka vier Wochen wird ein vorläufiger Führerschein ausgestellt. Der neue Führerschein kann auf Wunsch zugeschickt werden. Eventuell muss eine gebührenpflichtige eidesstattliche Erklärung abgeben werden.  

Ersatzführerschein bei Verlust oder Diebstahl

Anschrift

Fahrerlaubnisbehörde
Stielstraße 3
65201 Wiesbaden

Weitere Hinweise

Hinweis: Aufgrund von Bauarbeiten stehen nur eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel.

Hinweise zum ÖPNV

Buslinien: 5, 23, 45

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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