Ordnungsamt
Auskunftssperre
Besteht durch die Weitergabe von Meldedaten eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen, können die entsprechenden Meldedaten gesperrt werden. Die Auskunftssperre muss durch das Vorliegen von Tatsachen, nicht bloßer Vermutungen, glaubhaft gemacht werden. Eine Auskunftssperre wird für zwei Jahre eingetragen.
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Marktstraße 18
65183 Wiesbaden
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ÖPNV: Haltestelle Dern'sches Gelände, Luisenplatz und Wilhelmstraße; Buslinien 1, 2, 4, 5, 8, 14 15, 16, 17, 18, 20, 21, 22, 23, 24, 27, 30, 36, 45, 46, 47, 48, 262.
Telefon
0611 313935
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- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen