Widerspruchsausschuss
Wer einen Verwaltungsakt des Magistrats oder des Oberbürgermeisters erhalten hat, kann dagegen Widerspruch erheben. Personen, die Widerspruch erhoben haben, dürfen ihre Argumente dem Widerspruchsausschuss vortragen. Der Widerspruchsausschuss erörtert die Argumente mit den Betroffenen sowie den Fachleuten der jeweiligen Ämter. Ziel ist eine gütliche Einigung. Wenn keine Einigung zustande kommt, spricht der Ausschuss eine Empfehlung aus, wie über den Widerspruch entschieden werden soll.
Der Widerspruchsausschuss ist ein weisungsunabhängiges Gremium der Landeshauptstadt Wiesbaden. Er besteht aus drei Personen. Vorsitzende sind die Justiziarinnen und Justiziare des Rechtsamts. Die zwei Beisitzerinnen oder Beisitzer sind von der Stadtverordnetenversammlung gewählt worden.
Wer Widerspruch erhoben hat, erhält eine Einladung zu der Sitzung des Widerspruchsausschusses. Keine Einladung erhält, wer ausdrücklich auf die Anhörung verzichtet hat. In manchen Fällen sagt auch das Gesetz, dass keine Anhörung stattfinden muss. Die Einladung verschickt die Geschäftsstelle des Widerspruchsausschusses beim Rechtsamt. Die Geschäftsstelle beantwortet auch Fragen zum Widerspruchsausschuss.
Organisationseinheiten
Widerspruchsausschuss
Anschrift
65183 Wiesbaden
Postanschrift
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
ÖPNV: Haltestelle Dern'sches Gelände oder Wilhelmstraße, Buslinien 1, 2, 4, 5, 8, 14, 15, 16, 17, 18, 21, 22, 23, 24, 27, 45, 48.