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Landeshauptstadt Wiesbaden

Fördergelder aus anteiligen Spielbankmitteln (Tronc-Mittel) für Kultur

Auch in 2025 stehen wieder Fördergelder für kulturelle Zwecke aus anteiligen Spielbankmitteln (Tronc-Mitteln) zur Verfügung. Gefördert werden einmalige Maßnahmen, wie die Anschaffung von Technik- oder Betriebsausstattung, Publikationen und Sonderprojekte. Die Anschaffungen oder Projekte dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht beauftragt oder begonnen sein und keine Folgekosten nach sich ziehen.

Für die erste Förderrunde können kulturelle Einrichtungen aus Wiesbaden ab sofort bis zum 6. April 2025 Anträge einreichen. Die Antragstellung erfolgt online über https://kulturfoerderantraege-wiesbaden.fund.garden. Antragstellerinnen und Antragsteller registrieren sich hierfür zunächst mit ihren Kontaktdaten bei der Antragsplattform und stellen dann einen Antrag auf „Allgemeine Projektförderung“. Ein Kosten- und Finanzierungsplan und entsprechende Angebote sind beizufügen.

Über die Anträge entscheidet abschließend der Ausschuss für Schule und Kultur und Städtepartnerschaften auf Basis einer Sitzungsvorlage des Kulturdezernats/ Kulturamts.

Die Ausschüttung einer zweiten Tranche der Troncmittel ist im Herbst 2025 vorgesehen, so dass auch nach dem 6. April weiterhin Anträge eingereicht werden können.

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Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen unter der 0611 310 an die Telefonzentrale des Rathauses wenden.

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