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Landeshauptstadt Wiesbaden

OB-Wahl: Hinweise zur Briefwahl

Wahlberechtigte, die bei der Wahl der Oberbürgermeisterin beziehungsweise des Oberbürgermeisters noch durch Briefwahl wählen wollen, sollten folgende Hinweise beachten.

Bei schriftlichen Anträgen, die erst kurz vor der Wahl abgeschickt werden, kann nicht mehr garantiert werden, dass die Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig zur Auszählung beim Wahlamt vorliegen Wer sicher sein will, dass die Stimme tatsächlich mitgezählt wird, sollte von der Möglichkeit Gebrauch machen, vorab persönlich zu wählen.

Dies kann man: • im Wahlbüro, Friedrichstraße 16, 1. OG, Seitenbau (gegenüber Bushaltestelle Dern´sches Gelände), Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr, Freitag von 9 bis 13 Uhr. • in den Ortsverwaltungen, Einwohnerinnen und Einwohner der Außenbezirke können in der für sie zuständigen Ortsverwaltung zu deren Öffnungszeiten wählen. Alle Ortsverwaltungen (außer Auringen, Delkenheim, Medenbach und Schierstein) sind am Freitag, 7. März, ebenfalls mindestens von 10 bis 13 Uhr geöffnet.

Der Online-Briefwahlantrag auf www.wiesbaden.de wird am Mittwoch, 5. März, 12 Uhr, vom Netz genommen. Das Wahlamt bittet auch hier die Wahlberechtigten von der persönlichen Wahl in den Briefwahlausgabestellen Gebrauch zu machen.

Anträge auf Briefwahl können nur bis Freitag, 7. März, 13 Uhr, gestellt werden. Danach eingehende Anträge dürfen nicht mehr bearbeitet werden.

Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, im Wahlamt, Friedrichstraße 16, 1. Stock, ausgestellt werden.

Versichert eine Wahlberechtigte beziehungsweise ein Wahlberechtigter jedoch glaubhaft, dass ihr beziehungsweise ihm ein bereits ausgestellter Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr/ihm am Wahltag bis 15 Uhr ein neuer Wahlschein ausgestellt werden (Wahlamt, Friedrichstraße 16).

An Dritte dürfen Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Entgegennahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die/der Bevollmächtigte nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie/er bei Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.

Wer seine Briefwahlunterlagen noch nicht an das Wahlamt zurückgeschickt hat, sollte dies umgehend tun. Nur Wahlbriefe, die bis zum 9. März, 18 Uhr, im Wahlamt, Friedrichstraße 16, eingegangen sind, werden mit ausgezählt. Dort können Wahlbriefe auch am Wahltag noch eingeworfen werden.

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Das jeweils zuständige Wahllokal finden Wahlberechtigte ganz oben auf der Wahlbenachrichtigung (gelb hinterlegt). Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren hat oder gar keine erhalten hat, aber im Wählerverzeichnis steht, kann trotzdem wählen. Es ist aber unbedingt ein Ausweis zur Wahl mitzubringen.

Beim Betreten des Wahlraumes erhalten Wahlberechtigte den Stimmzettel. Jede Wählerin/jeder Wähler hat eine Stimme. Die Stimme wird in der Weise abgegeben, dass die/der Wahlberechtigte durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

Weitere Angaben machen den Stimmzettel ungültig.

Wer einen Stimmzettel versehentlich verschrieben hat, sollte sich vom Wahlvorstand einen neuen geben lassen, um sicher zu gehen, dass sie oder er keine ungültige Stimme abgibt. Der verschriebene Stimmzettel muss nicht abgegeben werden.

Für Fragen steht das Wahlamt, Friedrichstraße 16, unter der Telefonnummer (0611) 314501 zur Verfügung. Dieser Anschluss ist auch am Wahltag bis 18 Uhr erreichbar.

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Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen unter der 0611 310 an die Telefonzentrale des Rathauses wenden.

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