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Wasserverbrauchsteuersatzung laut Verwaltungsgericht rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat am Dienstag, 8. April, einer Klage der Landeshauptstadt Wiesbaden gegen die Kommunalaufsicht stattgegeben. Letztere hatte im Mai 2024 die städtische Wasserverbrauchsteuer wegen rechtlicher Bedenken aufgehoben.

„Das Verwaltungsgericht hat die Rechtsauffassung der Stadt Wiesbaden bestätigt und festgestellt, dass die Wasserverbrauchsteuersatzung rechtmäßig ist und die Beanstandung der Kommunalaufsicht aufzuheben ist. Das ist ein Erfolg. Die Stadt Wiesbaden wird jetzt prüfen, ob die bislang ausgesetzte Steuererhebung nunmehr erfolgen soll“, erklärt Rechtsdezernentin Milena Löbcke.

Die Stadtverordnetenversammlung hat im Dezember 2023 die Einführung einer Wasserverbrauchsteuer beschlossen, die eine Steuer von 0,90 Euro pro Kubikmeter Trinkwasser vorsieht. Damit soll in Zeiten zunehmender Trockenperioden ein Anreiz zum sparsamen Umgang mit Wasser gesetzt werden.

Eine Berufung wurde ausdrücklich zugelassen, sodass eine Überprüfung des Falls vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof möglich ist.

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Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen unter der 0611 310 an die Telefonzentrale des Rathauses wenden.

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