Stadtverordnetenversammlung beschließt Bebauungsplan-Aufstellung für das BKA
In ihrer Sitzung am Mittwoch, 2. April, hat die Stadtverordnetenversammlung mit großer Mehrheit den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Bundeskriminalamt“ und die im Parallelverfahren laufende Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.
Das Ziel der Planung ist es, das erforderliche Baurecht für den neuen Zentralstandort des BKA sowie die Herstellung der dafür erforderlichen Erschließungsmaßnahmen zu schaffen.
Das BKA plant auf dem circa 30 Hektar großen Areal westlich von Erbenheim die Errichtung eines neuen Zentralstandorts als „All-in-One“-Lösung. Damit sollen die bislang im Stadtgebiet verteilten Liegenschaften und Nutzungen des BKA an einem Standort gebündelt werden. Auf diese Weise möchte sich die Behörde zukunftsorientiert aufstellen und zukünftig bis zu 7.000 Mitarbeitende am Standort beschäftigen.
Der Aufstellungsbeschluss stellt als ersten Schritt die förmliche Einleitung des Bauleitplanverfahrens dar. Mit ihm verbunden ist der Auftrag an die Verwaltung, zunächst den Vorentwurf auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwurfs auszuarbeiten. Der städtebauliche Entwurf konkretisiert den Siegerentwurf des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerbs Ostfeld für den Bereich BKA-Standort von schneider + schumacher Städtebau GmbH mit GTL Landschaftsarchitektur Triebswetter, Mauer, Bruns Partner mbB.
Die Bauleitplanung erfolgt in einem zweistufigen Beteiligungsverfahren, bei dem sich neben den Behörden auch die Öffentlichkeit zu unterschiedlichen Planungsständen einbringen kann.
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