Ländchen
Details
Das „Ländchen“ ist ein historisches Gebiet im Rhein-Main-Gebiet östlich von Wiesbaden. Es umfasste die zehn Dörfer Breckenheim, Delkenheim, Diedenbergen, Igstadt, Langenhain, Massenheim, Medenbach, Nordenstadt, Wallau und Wildsachsen sowie die Domäne Mechtildshausen. Diese zehn Orte bildeten einen politischen und wirtschaftlich geschlossenen Bezirk, der als hessischer Besitz drei Jahrhunderte lang zwischen nassauischem Gebiet im Westen und kurmainzischem im Osten lag und eine hessische Exklave bildete. Obwohl es oft fälschlicherweise im Hinblick auf die Farbe der einstigen Tracht so bezeichnet wird, darf das „Ländchen“ im Rhein-Main-Gebiet nicht mit dem „Blauen Ländchen“ bei Nastätten auf dem Einrich, das seinen Namen durch die Blaufärber erhalten hat, verwechselt werden.
Das Land zwischen Main, Rhein und Taunus bildete bis ins 12. und 13. Jahrhundert den so genannten Königssondergau, der sich vom Kriftelbach im Osten bis zur Walluf im Westen erstreckte. Im 14. Jahrhundert erfolgte eine Zweiteilung des Gaus. Seitdem übten im westlichen Teil der Besitzer des Reichshofs Wiesbaden, im östlichen der Inhaber des Mechtildshäuser Gerichts gräfliche Rechte aus. Die Grafen von Nassau wurden mit der Hochgerichtsbarkeit des Reichshofs Wiesbaden belehnt, die östliche Hälfte, also das Mechtildshäuser Landgericht, hatten seit dem Ende des 12. Jahrhunderts die Herren von Eppstein als königliches Lehen inne.
Das „Ländchen“ wurde aus wirtschaftlichen Gründen zusammen mit anderen Teilen der Herrschaft Eppstein am 6. August 1492 von Graf Gottfried IX. (X.) von Eppstein-Münzenberg an den Landgrafen Wilhelm III. „den Jüngeren“ von Hessen verkauft. Mehr als drei Jahrhunderte lang gehörte es nun zur Landgrafschaft Hessen, ab 1567 zu Hessen-Marburg, ab 1604 zu Hessen-Kassel. Im Zuge des Marburger Erbfolgestreits zwischen Niederhessen und Hessen-Darmstadt kam das Gebiet 1623 an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, bei der es bis 1803 verblieb. 1643 wurde Wallau zum Amtsort bestimmt und blieb es bis 1817. Das „Ländchen" war 1526 evangelisch geworden, nachdem Landgraf Philipp der Großmütige auf der Synode zu Homberg an der Efze sich für das lutherische Bekenntnis ausgesprochen hatte.
Der Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 brachte abermals eine Änderung der Besitzverhältnisse. Mit der Herrschaft Eppstein kam das „Ländchen“, nach der bisherigen Herrschaft auch „Hessen-Ländchen“ genannt, wie auch die angrenzenden kurmainzischen Territorien, an das Fürstentum Nassau-Usingen und ab 1806 an das neu gegründete Herzogtum Nassau.
1817 wurde der Amtssitz von Wallau nach Hochheim verlegt. Das „Ländchen“ verlor damit seinen zentralen Ort. 1866 wurde es schließlich mit dem Herzogtum Nassau von Preußen annektiert. Das Amt Hochheim, dessen größten Teil das „Ländchen“ ausmachte, kam nun unter preußische Verwaltung.
1879 wurde die Ländchesbahn eröffnet, die heute über einen Bahnhof in Igstadt sowie den Haltepunkt Auringen-Medenbach verfügt.
Im Zuge einer Gebietsreform der preußischen Provinz Hessen-Nassau kamen alle Gemeinden des „Ländchens“ (außer Langenhain) am 1. April 1886 zum Landkreis Wiesbaden, der bis 1928 existierte. Mit der Eingemeindung der Gemeinden Dotzheim, Frauenstein, Georgenborn, Erbenheim, Bierstadt, Kloppenheim, Heßloch, Rambach und Igstadt nach Wiesbaden zum 1. April 1928 (wobei man bereits 1929 Georgenborn wieder ausgemeindete), wurde der Landkreis Wiesbaden aufgelöst. Damals kam nur Igstadt vom „Ländchen“ nach Wiesbaden. Die übrigen Gemeinden kamen zum Landkreis Höchst.
Seit dem 1. Januar 1977 gehören die ehemaligen „Ländchesorte“ Breckenheim, Delkenheim, Medenbach und Nordenstadt als Vororte zu Wiesbaden. Diedenbergen, Langenhain, Wallau und Wildsachsen wurden Ortsteile von Hofheim am Taunus, Massenheim ein Ortsteil von Hochheim.
Auch wenn das Gebiet zwischen Wiesbaden und Frankfurt heute keine eigene politische und wirtschaftliche Bedeutung mehr hat, wird die Erinnerung an das „Ländchen“ in zahlreichen Orten aufrechterhalten. So wird u. a. in den Heimatvereinen das Tragen der Ländchestracht gepflegt.
Literatur
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Geipel, Robert
Soziale Struktur und Einheitsbewußtsein als Grundlagen geographischer Gliederung (Dargestellt am Beispiel des „Ländchens“ zwischen Frankfurt und Wiesbaden), Rhein-Mainsche Forschungen 38, Frankfurt a. M. 1952.