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Freizeitanlage Sophienpark

Auf dieser Freizeitgartenanlage mit Wochenendhäusern wurde eine Grundwasserprobe aus dem Brauchwasserbrunnen gezogen. Für alle PFC-Parameter lagen die Konzentrationen unterhalb der Nachweisgrenze.

Fazit

Im Hinblick auf die PFC-Belastung sind uneingeschränkt Nutzungen des Brunnenwassers als Brauchwasser für Beregnungszwecke möglich. Anderweitige Nutzungen des Brauchwassers zu trinkwasserähnlichen Zwecken (Hygiene, Spielen, Baden) sind ohnehin unzulässig; angebaute Früchte können verzehrt werden.

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Freizeitanlage Sophienpark wiesbaden.de / Foto: Umweltamt
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