Freizeitanlage Sophienpark
Auf dieser Freizeitgartenanlage mit Wochenendhäusern wurde eine Grundwasserprobe aus dem Brauchwasserbrunnen gezogen.
Für alle PFC-Parameter lagen die Konzentrationen unterhalb der Nachweisgrenze.
Fazit
Im Hinblick auf die PFC-Belastung sind uneingeschränkt Nutzungen des Brunnenwassers als Brauchwasser für Beregnungszwecke möglich. Anderweitige Nutzungen des Brauchwassers zu trinkwasserähnlichen Zwecken (Hygiene, Spielen, Baden) sind ohnehin unzulässig; angebaute Früchte können verzehrt werden.