Lärm
Dabei hängt die Wirkung der Geräusche nicht nur von physikalischen Eigenschaften ab. Lärm wird individuell sehr unterschiedlich wahrgenommen. Auch werden selbst verursachte Geräusche, wie vom eigenen Rasenmäher oder die Stereoanlage, eher hingenommen beziehungsweise sogar erwünscht.
Die individuelle Belästigungsschwelle schwankt also erheblich. Besonders nachts wenn alles ruhig ist, können Geräusche stören, die tagsüber nicht wahrgenommen werden.
Die Ziele der Landeshauptstadt Wiesbaden zum Immissionsschutz sind:
- schädliche Umwelteinwirkungen durch Lärm vermindern oder beseitigen
- Vorsorgemaßnahmen treffen, um neuen Lärmbelastungen vorzubeugen.
Die Maßnahmen der Lärmbekämpfung erstrecken sich in erster Linie auf:
- Wohn-, Sport- und Freizeitlärm
- Baulärm
- Gaststättenlärm
- Straßenverkehrslärm.
Die Stadt erteilt Auskünfte zu allgemeinen Lärmfragen sowie zu Flug-, Schienenverkehrs-, Industrie- oder Gewerbelärm.
Lärmschutzberatung
Bei Lärmbelästigungen, die im Wohnbereich, beim Sport oder bei Freizeitaktivitäten sowie bei Bau-, Gaststätten- und Straßenverkehrslärm auftreten, können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Produktbereich "Luft und Lärm" unter der Telefonnummer 0611 / 31-3720 zu Rate gezogen werden.