Inklusive Jugendhilfe und Jugendhilfeplanung
Auf dem Weg zur Inklusion… Verfahrenslotsin und Jugendhilfeplanung unterstützen!
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hat im Jahr 2021 das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) in mehrerlei Hinsicht verändert. Unter anderem wurde an verschiedenen Stellen der Anspruch „inklusiver Jugendhilfe“ explizit formuliert.
So wurde zum 1. Januar 2024 die Funktion der Verfahrenslotsin geschaffen, die junge Menschen mit Behinderung und deren Familie berät, begleitet und unterstützt, ihre Rechte auf Leistungen der Eingliederungshilfe zu erlangen.
Gleichzeitig unterstützt die Verfahrenslotsin die Strukturentwicklung innerhalb der öffentlichen Jugendhilfe hin zu einem inklusiven System.
In Wiesbaden arbeiten die Fachabteilungen, die Jugendhilfeplanung und die Verfahrenslotsin Hand in Hand. Die Berichterstattung und Planung in den einzelnen Handlungsfeldern (z.B. KT, Nachmittagsbetreuung s. dort) nimmt so weit als möglich „Inklusionsfragen“ mit in den Blick und fragt auch, welche Rolle zum Beispiel die Eingliederungshilfe in den Regelangeboten spielt.