Erdbestattungen
Grundsätzlich werden in Wiesbaden zwei Formen der Bestattung angeboten: die Erdbestattung und die Urnenbestattung.
Bei einer Erdbestattung erfolgt die Beisetzung des Leichnams im Erdreich. Hierfür werden auf den Friedhöfen verschiedene Arten von Erdgräbern zur Verfügung gestellt. Eine Erdbestattung schließt nicht aus, dass hier auch Urnen beigesetzt werden können.
Das Erdwahlgrab
Das Erdwahlgrab ist eine Grabart, die sowohl als Einzelgrab als auch als Familiengrabstelle genutzt werden kann.
Erdwahlgräber sind individuelle Grabstellen, die je nach Verfügbarkeit auf vorgegebenen Flächen vom Bürger frei ausgewählt werden können. Je Grabstelle können eine Erdbestattung (ein Sarg) und die Beisetzung von bis zu acht Urnen erfolgen. Das Nutzungsrecht dieser Grabstätten muss nach Bedarf (bei Bestattungen) oder kann nach Ablauf der Nutzungsrechte verlängert werden. Dies ist besonders in den Fällen von Wichtigkeit, in denen Gräber als Familiengrab genutzt werden sollen.
Wird eine Grabstätte zu Lebzeiten erworben, erfolgt dies für einen maximalen Zeitraum von 20 Jahren.
Übersicht
- Nutzungsrecht: 30 Jahre (in Kastel und Kostheim sind es 20 Jahre)
- Kosten: 3.383,00 Euro (2.844,00 Euro für 20 Jahre)
- Verlängerung des Nutzungsrechts möglich
- Graberwerb zu Lebzeiten möglich
- Die Grabpflege erfolgt durch die Angehörigen oder einen beauftragten Friedhofsgärtner
Auf diesen Friedhöfen werden Erdwahlgräber angeboten:
- Friedhof Auringen
- Friedhof Biebrich
- Friedhof Bierstadt
- Friedhof Breckenheim
- Friedhof Delkenheim
- Friedhof Dotzheim
- Friedhof Erbenheim
- Friedhof Frauenstein
- Friedhof Heßloch
- Friedhof Igstadt
- Friedhof Kastel
- Friedhof Kloppenheim
- Friedhof Kostheim
- Friedhof Medenbach
- Friedhof Naurod
- Friedhof Nordenstadt
- Friedhof Rambach
- Friedhof Schierstein
- Friedhof Sonnenberg
- Nordfriedhof
- Südfriedhof
Erdwahlgrab für Kinder
Erdwahlgräber für totgeborene und verstorbene Kinder von 0 bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
Erdwahlgräber für Kinder sind Grabstellen, die je nach Verfügbarkeit auf vorgegebenen Flächen vom Bürger frei ausgewählt werden können. Die trauernden Eltern sollten zudem in die Lage versetzt werden, die Grabstätten ihrer im Baby- und Kleinkindalter verstorbenen Kinder über den Zeitraum von 15 Jahren hinaus zu erhalten. Diese Grabstätten sind zunächst an die Ruhefrist eines Kindersarges angepasst und mit einem Nutzungsrecht für 15 Jahre zu erwerben.
Nach Ablauf kann das Nutzungsrecht immer wieder verlängert werden. Deshalb können in dieser Grabstätte auch jederzeit bis zu 8 Urnenbeisetzungen stattfinden. Nach Ablauf der Ruhefrist des Kindersarges kann dieselbe Grabstelle auch für eine Erdbestattung eines Erwachsenen genutzt werden, womit sie sich auch als Familiengrabstätte eignet.
Übersicht
- Nutzungsrecht 15 Jahre
- Kosten: 1.357,00 Euro
- Verlängerung des Nutzungsrechts möglich
- Grabkauf zu Lebzeiten möglich
- Die Grabpflege erfolgt durch die Angehörigen oder einen beauftragten Friedhofsgärtner
Auf diesen Friedhöfen werden Erdwahlgräber für Kinder angeboten:
- Friedhof Auringen
- Friedhof Biebrich
- Friedhof Bierstadt
- Friedhof Breckenheim
- Friedhof Delkenheim
- Friedhof Dotzheim
- Friedhof Erbenheim
- Friedhof Frauenstein
- Friedhof Heßloch
- Friedhof Igstadt
- Friedhof Kastel
- Friedhof Kloppenheim
- Friedhof Kostheim
- Friedhof Medenbach
- Friedhof Naurod
- Friedhof Nordenstadt
- Friedhof Rambach
- Friedhof Schierstein
- Friedhof Sonnenberg
- Nordfriedhof
- Südfriedhof
Erdhaingrab (Wahlgrab)
Das Erdhaingrab ist eine Grabform, die sowohl als Einzelgrab als auch als Familiengrabstelle genutzt werden kann, d.h. der Bestattung eines oder mehrerer Verstorbener dient. Erdhaingräber sind individuelle Grabstellen, die je nach Verfügbarkeit auf vorgegebenen Flächen vom Bürger frei ausgewählt werden können.
Diese Grabstätten haben unterschiedliche (Über-) Größen in exklusiver Lage und sind von einer Pflanzung umgeben. Die Anzahl der Grabstellen bzw. der Urnen, die dort Platz finden, richtet sich nach der Grabgröße. Auch der Preis richtet sich nach der Fläche der Grabstätte und wird nach Quadratmetern berechnet.
Übersicht
- Nutzungsrecht 30 Jahre (in Kastel und Kostheim sind es 20 Jahre)
- Kosten: Grundbetrag für 2 m², Nutzungsrecht für 30 Jahre 3.220,00 Euro - jeder weitere angefangene m² 654,00 Euro
- Verlängerung des Nutzungsrechts möglich.
- Graberwerb zu Lebzeiten möglich.
- Die Grabpflege erfolgt durch die Angehörigen oder einen beauftragten Friedhofsgärtner.
Infos
Auf diesen Friedhöfen werden Erdhaingräber angeboten:
- Friedhof Biebrich
- Friedhof Dotzheim
- Nordfriedhof
- Südfriedhof
Erdwahlgrab (Tiefgrab)
Tiefgräber sind eine besondere Ausführung von Erdwahlgräbern auf den Friedhöfen in Kastel und Kostheim. Sie können wie alle anderen Erdwahlgrabarten sowohl als Einzelgräber wie auch als Familiengrabstätten genutzt werden. Das Besondere an diesen Grabstätten ist, dass in der Grube zwei Särge übereinander und bis zu acht Urnen pro Grabstelle beigesetzt werden können. Die erste Erdbestattung erfolgt vertieft in circa 2,40 Metern Tiefe, eine optionale zweite Beisetzung erfolgt später über dem ersten Sarg. Bei der ersten Bestattung wird ein Zuschlag für die vertiefte Beisetzung erhoben.
Übersicht
- nur auf den Friedhöfen Kastel und Kostheim angeboten
- Nutzungsrecht 20 Jahre
- Kosten: 2.844,00 Euro
- Verlängerung des Nutzungsrechts möglich
- Graberwerb zu Lebzeiten möglich
- Die Grabpflege erfolgt durch die Angehörigen oder einen beauftragten Friedhofsgärtner.
Auf diesen Friedhöfen werden Erdtiefgräber angeboten:
- Friedhof Kastel
- Friedhof Kostheim
Gruft
Grüfte sind architektonische Grabstätten, die je nach Verfügbarkeit auf den Friedhöfen vom Bürger frei ausgewählt werden können. Eigentlich sind es Erdwahlgrabstätten mit einem unterirdisch gemauerten Gewölbe. Im Gegensatz zum Erdgrab erfolgt die Öffnung der Grabstätte nicht von oben, sondern vom Weg her. Dies bedeutet, dass vor der eigentlichen Grabstelle eine Vertiefung in der Größe eines Grabes ausgehoben wird.
Dann erst wird der Eingang zur Gruft geöffnet, damit der Sarg in das Gruftgewölbe eingestellt werden kann. Danach wird der Eingang zur Gruft je nach Beschaffenheit mit Platten oder Backsteinen zugesetzt. Das bedeutet, dass das Grabmal und die Pflanzung erhalten bleiben und nicht entfernt werden müssen. Es können ein- oder mehrstellige Grüfte erworben werden. Der wesentliche Unterschied zwischen der Gruft- und der Erdbestattung besteht in der Tatsache, dass der Sarg bei der Gruftbestattung nicht direkt der Erde übergeben, sondern in einem eigens dafür bestimmten Raum abgestellt wird. Pro Gruftstelle können zwei Särge übereinander und bis zu acht Urnen eingestellt werden.
Übersicht:
- Nutzungsrecht 30 Jahre
- Kosten: je Gruftstelle (zur Aufnahme von 2 Särgen) 4.267,00 €
- Beim Erwerb von Nutzungsrechten an einstelligen Wahlgräbern, die
durch Patenschaftsvertrag überlassen waren, ermäßigen sich die
Gebühren um 25 v.H. - Beim Erwerb von Nutzungsrechten an mehrstelligen Wahlgräbern
oder Haingräbern, die durch Patenschaftsvertrag überlassen waren,
ermäßigen sich die Gebühren um 50 v.H. - Verlängerung des Nutzungsrechts möglich
- Graberwerb zu Lebzeiten möglich
- Die Grabpflege erfolgt durch die Angehörigen oder einen beauftragten Friedhofsgärtner.
Auf diesen Friedhöfen wird die Bestattung in Grüften angeboten:
- Friedhof Biebrich
- Friedhof Bierstadt
- Friedhof Frauenstein
- Nordfriedhof
- Südfriedhof
Erdreihengräber
Erdreihengräber für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr
Erdreihengräber sind reine Einzelgräber und werden — wie der Name schon anzeigt — von der Friedhofsverwaltung ›der Reihe nach‹ vergeben. Dabei können Angehörige keinen Einfluss auf die Lage nehmen. Auch eine Nutzung über mehrere Generationen ist nicht möglich, da sie nach Ablauf der Ruhezeit nicht verlängert werden. Das Nutzungsrecht beträgt 30 Jahre und ist der Ruhefrist einer Erdbestattung angeglichen. Da die Ruhefrist einer Urne 20 Jahre beträgt sind in den ersten 10 Jahren auch Beisetzungen von bis zu sechs Urnen möglich.
Ausnahmen davon gelten wiederum den Friedhöfen Kastel und Kostheim, hier gilt das Nutzungsrecht nur für 20 Jahre, da hier die Ruhefristen für Erdbestattungen auf 20 Jahre festgelegt sind. Die Beisetzung von Urnen ist hier nur zum gleichen Zeitpunkt einer Erdbestattung möglich, da bei einer späteren Beisetzung das Nutzungsrecht überschritten wird.
Übersicht:
- Nutzungsrecht 30 Jahre (in Kastel und Kostheim 20 Jahre)
- Kosten: 1.179,00 € (für 20 Jahre 786,00 €)
- keine Verlängerung des Nutzungsrechts möglich
- kein Graberwerb zu Lebzeiten möglich
- Die Grabpflege erfolgt durch die Angehörigen oder einen beauftragten Friedhofsgärtner.
Auf diesen Friedhöfen werden Erdreihengräber angeboten:
- Friedhof Auringen
- Friedhof Biebrich
- Friedhof Bierstadt
- Friedhof Breckenheim
- Friedhof Delkenheim
- Friedhof Dotzheim
- Friedhof Erbenheim
- Friedhof Frauenstein
- Friedhof Heßloch
- Friedhof Igstadt
- Friedhof Kastel
- Friedhof Kloppenheim
- Friedhof Kostheim
- Friedhof Medenbach
- Friedhof Naurod
- Friedhof Nordenstadt
- Friedhof Rambach
- Friedhof Schierstein
- Friedhof Sonnenberg
- Südfriedhof
Erdreihengrab für Kinder
Kinderreihengräber für totgeborene und verstorbene Kinder von 0 bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
Auch das Erdreihengrab für Kinder wird von der Friedhofsverwaltung der Reihe nach vergeben. Diese Grabvariante ist für verstorbene Kinder oder Totgeborene bis zum 5. Lebensjahr bestimmt. Das Nutzungsrecht beträgt 15 Jahre und ist der Ruhefrist einer Kinder-Erdbestattung angeglichen. Es ist keine Urnenbeisetzung möglich.
Übersicht:
- Nutzungsrecht 15 Jahre
- Kosten: 484,00 €
- eine Verlängerung des Nutzungsrechts möglich
- kein Graberwerb zu Lebzeiten möglich
- Die Grabpflege erfolgt durch die Angehörigen oder einen beauftragten Friedhofsgärtner.
Auf diesen Friedhöfen werden Erdreihengräber für Kinder angeboten:
- Friedhof Auringen
- Friedhof Biebrich
- Friedhof Bierstadt
- Friedhof Breckenheim
- Friedhof Delkenheim
- Friedhof Dotzheim
- Friedhof Erbenheim
- Friedhof Frauenstein
- Friedhof Heßloch
- Friedhof Igstadt
- Friedhof Kastel
- Friedhof Kloppenheim
- Friedhof Kostheim
- Friedhof Medenbach
- Friedhof Naurod
- Friedhof Nordenstadt
- Friedhof Rambach
- Friedhof Schierstein
- Friedhof Sonnenberg
- Südfriedhof