Kommunales Jobcenter
Öffnungszeiten des Zentralen Empfangs
Öffnungszeiten des Zentralen Empfangs
Der Zentrale Empfang am Hauptstandort Konradinerallee 11 (Gebäudeeingang B) hat zu folgenden Sprechzeiten geöffnet:
Montag und Mittwoch von 8 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr
Angebote des Zentralen Empfangs
Dieses Angebot der offenen Sprechstunde richtet sich an alle Leistungsberechtigten und Antragstellenden und umfasst insbesondere folgende Beratungsangebote:
- Entgegennahme von SGB II-Anträgen aller Art (Bürgergeld-Antrag generell, aber auch spezielle Beihilfe- und Darlehensanträge)
- Hilfestellungen beim Ausfüllen von SGB II-Formularen
- Entgegennahme von SGB II-Formularen und Unterlagen
- allgemeine Auskünfte zu den Voraussetzungen für einen SGB II-Antrag
- Auskünfte zu vorrangigen Leistungen (Arbeitslosengeld I, Wohngeld, Kinderzuschlag, et cetera)
- SGB II-Anträge können protokoliert werden, wenn Leistungsberechtigte beim Formulieren ihrer Anliegen Schwierigkeiten haben