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Amt für Soziale Arbeit

Eingliederungshilfe und Teilhabe

Leitung: Katja Keilhau

Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben Menschen mit Behinderungen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe zuständig für:

  • Kinder und Jugendliche bis Sekundabschluss II mit geistigen und körperlichen Behinderungen oder die von dieser bedroht sind, können beim Amt für Soziale Arbeit einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen.

Darüber hinaus ist die Landeshauptstadt Wiesbaden als örtlicher Träger der Jugendhilfe für

  • Kinder und Jugendliche (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) sowie junge Volljährige (bis max. zur Vollendung des 21. bzw. 23. Lebensjahres), bei denen eine seelische Behinderung nach § 35a SGB VIII vorliegt oder die von einer solchen bedroht sind.

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) (Öffnet in einem neuen Tab) ist nach Ende der Schulausbildung für erwachsene Menschen mit Behinderung bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze zuständig.

Eingliederungshilfe und Teilhabe

Anschrift

Eingliederungshilfe und Teilhabe
Kreuzberger Ring 7
65205 Erbenheim

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Öffnungszeiten

Das Servicetelefon ist besetzt von Montag bis Mittwoch 9 bis 15 Uhr, sowie Donnerstag und Freitag von 9 bis 12 Uhr.

Die Eingliederungshilfe ist nach telefonischer Vereinbarung geöffnet.

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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