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Amt für Soziale Arbeit

Jugendhilfeausschuss

Der Jugendhilfeausschuss (JHA) und seine Fachausschüsse (FA) befassen sich mit allen Angelegenheiten, die junge Menschen und die Jugendhilfe betreffen. Im Jugendhilfeausschuss kommt die reformpädagogische Vorstellung vom lebendigen Jugendamt und von demokratischer Mitverantwortung zum Ausdruck. Er ist Teil des zweigliedrigen Jugendamtes (Ausschuss und Verwaltung).

Sie erörtern aktuelle Probleme, Anregungen und Vorschläge für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe und Jugendhilfeplanung, sowie die Förderung der freien Jugendhilfe. Dazu gehört auch die Förderung der Jugendverbandsarbeit. Ein Bundesgesetz (§ 71 SGB VIII) und ein Landesgesetz (HKJHG) regeln, dass der Jugendhilfeausschuss Beschlüsse über die Mittelvergabe im Bereich der Jugendhilfe fassen und Anträge an die Stadtverordnetenversammlung stellen kann.

Bundesrechtlich gelten die Bestimmungen der §§ 70,71 SGB VIII, landesrechtlich sind die §§ 6 und 7 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches in Verbindung mit den Vorschriften des § 72 der Hessischen Gemeindeordnung und des § 43 der Hessischen Landkreisordnung zu beachten und auf kommunaler Ebene gilt die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Satzung für das Jugendamt.

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