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Environment, nature and climate

Trinkwasserschutzgebiete in Wiesbaden

Im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden sind Trinkwasserschutzgebiete ausgewiesen. Diese geschützten Flächen umfassen jeweils das gesamte Einzugsgebiet einer Wassergewinnungsanlage.

Außenansicht der Eingangstür zum Kellerkopfstollen
Eingang zum Kellerskopfstollen

In Wiesbaden sind Trinkwasserschutzgebiete ausgewiesen. Diese geschützten Flächen umfassen jeweils das gesamte Einzugsgebiet einer Wassergewinnungsanlage. Eine Wassergewinnungsanlage ist zum Beispiel ein Brunnen oder Stollen, aus dem Grundwasser entnommen wird. Die Schutzanforderungen steigen mit Annäherung an den Fassungsbereich. 

Die Trinkwasserschutzgebiete werden folgendermaßen unterteilt:

Zone I (Fassungsbereich)

In diesem Bereich um die Wassergewinnungsanlage (bis ca. 50 m) und in ihrer unmittelbaren
Umgebung muss jegliche Verunreinigung unterbleiben. Eine Flächennutzung, gleich welcher Art, ist
daher nicht zugelassen.

Zone II (engere Schutzzone)

Diese Zone wird in der Regel so abgegrenzt, dass die Fließzeit des Grundwassers vom äußersten
Rand der Schutzzone bis zur Fassung mindestens 50 Tage beträgt. Damit wird das Wasser
mikrobiologisch gereinigt.

Zone III (weitere Schutzzone)

Sie wird in der Regel bis zur Grenze des Einzugsgebietes ausgedehnt und erfasst so das gesamte der
Fassung zufließende Grundwasser.

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