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Sozialräumliche Entwicklungsplanung

Planung soziale Infrastruktur in Neubaugebieten

Neue Wohngebiete benötigen soziale Einrichtungen für die Menschen, die dort wohnen werden. In § 4 BauGB ist eine Beteiligung der Behörden, deren Belange durch die Planung berührt werden vorgesehen.

Personen zeigen auf einen Bauplan.
Planung soziale Infrastruktur in Neubaugebieten.

Bei der Planung und Entwicklung von neuen Wohngebieten sind viele Aspekte zu berücksichtigen, damit ein lebenswertes Quartier entsteht.

Die sozialräumliche Entwicklungsplanung vertritt die Belange des Amtes für Soziale Arbeit in allen Phasen der Gebietsentwicklung: von den ersten Planentwürfen bis hin zur Beteiligung an der Verhandlung des städtebaulichen Vertrages.

Konkret bedeutet dies, dass wir die neu entstehenden Platzbedarfe in Kindertagesstätten kalkulieren und mit der Stadtplanung und dem Gebietsentwickler abstimmen, wo eine Kindertagesstätte im Quartier verortet wird.

In größeren Wohnquartieren werden ebenso Plätze/Treffpunkte für Jugendliche vorgesehen.

In diesem Aufgabenbereich erfolgen enge Abstimmungen mit der Schulentwicklungsplanung, der Stadtplanung sowie anderen städtischen Ämtern, die an der Gebietsentwicklung beteiligt sind.

Mit der Richtlinie WiSoBoN (Wiesbadener Sozialgerechte Bodennutzung) kann der Vorhabenträger an den Kosten des Neubaus einer Kindertagesstätte beteiligt werden.

 

 

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