Grünflächenamt
Bestattung – Grabmalantrag stellen
Die Errichtung eines Grabmales auf den Wiesbadener Friedhöfen ist genehmigungspflichtig. Der Antrag kann durch die Angehörigen oder durch das Steinmetzunternehmen gestellt werden. Die Kosten richten sich nach Größe und Art des Grabmales. Grundsätzlich muss das Aufstellen und das Abräumen eines Grabmales durch einen zugelassenen Steinmetzbetrieb erfolgen.
Mitzubringen sind: Skizze, Name und Anschrift des beauftragten Steinmetzbetriebes.
Das Grünflächenamt (zentrales Friedhofsamt) ist auch für die Friedhöfe in Bierstadt, Igstadt, Kloppenheim, Hessloch, Erbenheim, Sonnenberg, Rambach, Biebrich, Dotzheim, Frauenstein, Schierstein, Kastel und Kostheim zuständig.
Organisationseinheiten
Bestattung – Grabmalantrag stellen
Anschrift
Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden
65189 Wiesbaden
Postanschrift
Postfach 3920
65029 Wiesbaden
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 28, 37, 45, X26, 262
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen