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Grünflächenamt

Bestattung – Grabmalantrag stellen

Die Errichtung eines Grabmales auf den Wiesbadener Friedhöfen ist genehmigungspflichtig. Der Antrag kann durch die Angehörigen oder durch das Steinmetzunternehmen gestellt werden. Die Kosten richten sich nach Größe und Art des Grabmales. Grundsätzlich muss das Aufstellen und das Abräumen eines Grabmales durch einen zugelassenen Steinmetzbetrieb erfolgen.

Mitzubringen sind: Skizze, Name und Anschrift des beauftragten Steinmetzbetriebes.

Das Grünflächenamt (zentrales Friedhofsamt) ist auch für die Friedhöfe in Bierstadt, Igstadt, Kloppenheim, Hessloch, Erbenheim, Sonnenberg, Rambach, Biebrich, Dotzheim, Frauenstein, Schierstein, Kastel und Kostheim zuständig.

Bestattung – Grabmalantrag stellen

Anschrift

Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 28, 37, 45, X26, 262

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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