Nutzung öffentlicher Straßen - Gestattungsvertrag abschließen
Das Tiefbau- und Vermessungsamt regelt mittels Gestattungsvertrag die Nutzung öffentlicher Straßen und Wege unter anderem für Über- und Unterbauungen, Baugrubensicherungen, Leitungsquerungen und die Einbringung fester Einbauten.
Bei telefonischen Anfragen sind folgende Zuständigkeiten zu beachten:
Bezirk I | 0611 31-2764 | Wiesbaden (Mitte), Rambach, Sonnenberg |
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Bezirk II | 0611 31-2722 | Auringen, Bierstadt, Breckenheim, Delkenheim, Dotzheim, Erbenheim, Frauenstein, Heßloch, Igstadt, Kloppenheim, Medenbach, Naurod, Nordenstadt, Schierstein |
Bezirk III | dienstags und donnerstags: 0611 31-2796 | Biebrich, Kastel, Kostheim |
Kontakt
Telefon | 0611 31-2792 |
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Telefax | 0611 31-3994 |
E-Mail-Adresse | tiefbauamt.vertraegewiesbadende |
Unterlagen
Einzureichen sind: Formloser Antrag mit Name, Anschrift und Rufnummer des Antragstellers/Gestattungsnehmers, Baubeschreibung, Angabe der genauen Lage des Grundstücks, Maßstäblicher Plan, Typenblatt und gegebenenfalls statistische Berechnungen/Angaben zur Systematik.
Gebühren
Die Höhe des Benutzungsentgelts richtet sich nach der Art der Nutzung. Zudem wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr für den Vertrag je nach Umfang von mindestens 100 Euro erhoben.
Hinweise
Der Abschluss eines Vertrages ist mit einer Haftungsübernahme, einer Übernahme der Verkehrssicherungspflicht und einer Rückbauverpflichtung verbunden.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf Nutzung der Fläche besteht.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt circa sechs bis acht Wochen.