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Nutzung öffentlicher Straßen - Gestattungsvertrag abschließen

Das Tiefbau- und Vermessungsamt regelt mittels Gestattungsvertrag die Nutzung öffentlicher Straßen und Wege unter anderem für Über- und Unterbauungen, Baugrubensicherungen, Leitungsquerungen und die Einbringung fester Einbauten.

Bei telefonischen Anfragen sind folgende Zuständigkeiten zu beachten:

Bezirk I 0611 31-2764 Wiesbaden (Mitte), Rambach, Sonnenberg
Bezirk II 0611 31-2722 Auringen, Bierstadt, Breckenheim, Delkenheim, Dotzheim, Erbenheim, Frauenstein, Heßloch, Igstadt, Kloppenheim, Medenbach, Naurod, Nordenstadt, Schierstein
Bezirk III dienstags und donnerstags: 0611 31-2796 Biebrich, Kastel, Kostheim

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-2792
Telefax 0611 31-3994

Unterlagen

Einzureichen sind: Formloser Antrag mit Name, Anschrift und Rufnummer des Antragstellers/Gestattungsnehmers, Baubeschreibung, Angabe der genauen Lage des Grundstücks, Maßstäblicher Plan, Typenblatt und gegebenenfalls statistische Berechnungen/Angaben zur Systematik.

Gebühren

Die Höhe des Benutzungsentgelts richtet sich nach der Art der Nutzung. Zudem wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr für den Vertrag je nach Umfang von mindestens 100 Euro erhoben.

Hinweise

Der Abschluss eines Vertrages ist mit einer Haftungsübernahme, einer Übernahme der Verkehrssicherungspflicht und einer Rückbauverpflichtung verbunden.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf Nutzung der Fläche besteht.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt circa sechs bis acht Wochen.