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Erschließungsbeiträge und andere öffentlich-rechtliche Abgaben – Bescheinigung anfordern

Das Tiefbau- und Vermessungsamt erteilt schriftliche Auskünfte (Bescheinigungen) über zu zahlende und bereits geleistete Erschließungsbeiträge und Kostenerstattungsbeträge nach dem Baugesetzbuch sowie über Abwasserbeiträge nach dem Hessischen Kommunalabgabengesetz.

Bei telefonischen Anfragen sind folgende Zuständigkeiten zu beachten:

Bezirk I 0611 31-2764 Wiesbaden (Mitte), Rambach, Sonnenberg
Bezirk II 0611 31-2722 Auringen, Bierstadt, Breckenheim, Delkenheim, Dotzheim, Erbenheim, Frauenstein, Heßloch, Igstadt, Kloppenheim, Medenbach, Naurod, Nordenstadt, Schierstein
Bezirk III 0611 31-2796
dienstags und donnerstags
Biebrich, Kastel, Kostheim

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-2792
Telefax 0611 31-3994

Unterlagen

Einzureichen sind: Formloser Antrag mit Name und Anschrift des Antragstellers und Rechnungsempfängers, genaue Bezeichnung des Grundstücks, gegebenenfalls Vollmacht.

Gebühren

Für die Ausstellung der Bescheinigung wird eine Gebühr in Höhe von 30 Euro je Grundstück erhoben.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt circa zwei Wochen.