Erschließungsbeiträge und andere öffentlich-rechtliche Abgaben – Bescheinigung anfordern
Das Tiefbau- und Vermessungsamt erteilt schriftliche Auskünfte (Bescheinigungen) über zu zahlende und bereits geleistete Erschließungsbeiträge und Kostenerstattungsbeträge nach dem Baugesetzbuch sowie über Abwasserbeiträge nach dem Hessischen Kommunalabgabengesetz.
Bei telefonischen Anfragen sind folgende Zuständigkeiten zu beachten:
Bezirk I | 0611 31-2764 | Wiesbaden (Mitte), Rambach, Sonnenberg |
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Bezirk II | 0611 31-2722 | Auringen, Bierstadt, Breckenheim, Delkenheim, Dotzheim, Erbenheim, Frauenstein, Heßloch, Igstadt, Kloppenheim, Medenbach, Naurod, Nordenstadt, Schierstein |
Bezirk III | 0611 31-2796 dienstags und donnerstags |
Biebrich, Kastel, Kostheim |
Kontakt
Telefon | 0611 31-2792 |
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Telefax | 0611 31-3994 |
E-Mail-Adresse | tiefbauamt.vertraegewiesbadende |
Unterlagen
Einzureichen sind: Formloser Antrag mit Name und Anschrift des Antragstellers und Rechnungsempfängers, genaue Bezeichnung des Grundstücks, gegebenenfalls Vollmacht.
Gebühren
Für die Ausstellung der Bescheinigung wird eine Gebühr in Höhe von 30 Euro je Grundstück erhoben.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt circa zwei Wochen.