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Tiefbau- und Vermessungsamt

Bodenrichtwertauskunft

Die Bodenrichtwerte werden gemäß Paragraf 196 Absatz 3 BauGB veröffentlicht. Die Bodenrichtwertkarte ist bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses einsehbar. Jedermann hat das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über Bodenrichtwerte einzuholen. Die Auskunft kann schriftlich gegen Gebühr erteilt werden oder durch Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte erfolgen.

Bodenrichtwertauskünfte sind kostenlos unter boris.hessen.de (Öffnet in einem neuen Tab) hinterlegt. 

Bodenrichtwertauskunft

Anschrift

Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 28, 37, 45, X26, 262

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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