Tiefbau- und Vermessungsamt
Bodenrichtwertauskunft
Die Bodenrichtwerte werden gemäß Paragraf 196 Absatz 3 BauGB veröffentlicht. Die Bodenrichtwertkarte ist bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses einsehbar. Jedermann hat das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über Bodenrichtwerte einzuholen. Die Auskunft kann schriftlich gegen Gebühr erteilt werden oder durch Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte erfolgen.
Bodenrichtwertauskünfte sind kostenlos unter boris.hessen.de (Öffnet in einem neuen Tab) hinterlegt.
Bemerkung
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Bodenrichtwertauskunft
Anschrift
Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden
65189 Wiesbaden
Postanschrift
Postfach 3920
65029 Wiesbaden
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 28, 37, 45, X26, 262
Telefon
- 0611 316352
- 0611 314976
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen