Gesundheitsamt
Heilpraktikerüberprüfung
Heilpraktikerin beziehungsweise Heilpraktiker ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufsmäßig ausübt. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Zudem muss die Tätigkeit medizinische Fachkenntnisse erfordern und darf keine gesundheitlichen Schäden verursachen können.
Wenn Sie als Heilpraktikerin/Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde tätig werden wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
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Organisationseinheiten
Heilpraktikerüberprüfung
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65189 Wiesbaden
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Postfach 3920
65029 Wiesbaden
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Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Weidenbornstraße, Buslinien 3, 6 und 33.
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