Gesundheitsamt
Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln
Der Kinder-, Jugend- und Zahnärztliche Dienst beglaubigt die Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens für ein Kind im Alter zwischen null und 18 Jahren.
Bemerkung
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln
Anschrift
Konradinerallee 11
65189 Wiesbaden
65189 Wiesbaden
Postanschrift
Postfach 3920
65029 Wiesbaden
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Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Weidenbornstraße, Buslinien 3, 6 und 33.
Telefon
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden