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Gesundheitsamt

Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln

Der Kinder-, Jugend- und Zahnärztliche Dienst beglaubigt die Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens für ein Kind im Alter zwischen null und 18 Jahren.

Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln

Anschrift

Konradinerallee 11
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Weidenbornstraße, Buslinien 3, 6 und 33.

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden

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