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Gesundheitsamt

Amtsärztliche Begutachtung nach § 64 Einkommensteuergesetz (Kur Finanzamt, Antrag auf medizinische außergewöhnliche Belastungen, etc.)

Gerne kann man als Privatperson eine amtsärztliche Begutachtung zur Vorlage beim Finanzamt beantragen.

Ablauf einer amtsärztlichen Begutachtung nach § 64 Einkommensteuergesetz zur Vorlage beim Finanzamt

  • Die amtsärztliche Untersuchung muss vor Antritt der Kur oder dem medizinischen Eingriff stattfinden.
  • Die Anfrage zur amtsärztlichen Untersuchung sollte beim Amtsärztlichen Dienst per Fax oder E-Mail angemeldet werden – bitte mit privater Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer des/der Antragstellers/in.
  • Der/die Antragsteller/in erhält eine schriftliche Einladung an ihre/seine private Adresse zugeschickt.
  • Bis zum Tag der amtsärztlichen Untersuchung ist ein Attest des Haus- oder Facharztes vorzuhalten, das eine Kur befürwortet.
  • Sollte eine Operation geplant sein, benötigt der Amtsärztliche Dienst den Kostenvoranschlag.
  • Der Kurort ist für das Gutachten relevant. Gerne kann man sich vorab über den Kurort informieren.
  • Die Untersuchung kostet 60,00 Euro und ist am Tag der Untersuchung bar oder mit Girokarte zu bezahlen.

Amtsärztliche Begutachtung nach § 64 Einkommensteuergesetz (Kur Finanzamt, Antrag auf medizinische außergewöhnliche Belastungen, etc.)

Anschrift

Konradinerallee 11
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Weidenbornstraße, Buslinien 3, 6 und 33.

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden

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