Gesundheitsamt
Amtsärztliche Begutachtung nach § 64 Einkommensteuergesetz (Kur Finanzamt, Antrag auf medizinische außergewöhnliche Belastungen, etc.)
Gerne kann man als Privatperson eine amtsärztliche Begutachtung zur Vorlage beim Finanzamt beantragen.
Ablauf einer amtsärztlichen Begutachtung nach § 64 Einkommensteuergesetz zur Vorlage beim Finanzamt
- Die amtsärztliche Untersuchung muss vor Antritt der Kur oder dem medizinischen Eingriff stattfinden.
- Die Anfrage zur amtsärztlichen Untersuchung sollte beim Amtsärztlichen Dienst per Fax oder E-Mail angemeldet werden – bitte mit privater Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer des/der Antragstellers/in.
- Der/die Antragsteller/in erhält eine schriftliche Einladung an ihre/seine private Adresse zugeschickt.
- Bis zum Tag der amtsärztlichen Untersuchung ist ein Attest des Haus- oder Facharztes vorzuhalten, das eine Kur befürwortet.
- Sollte eine Operation geplant sein, benötigt der Amtsärztliche Dienst den Kostenvoranschlag.
- Der Kurort ist für das Gutachten relevant. Gerne kann man sich vorab über den Kurort informieren.
- Die Untersuchung kostet 60,00 Euro und ist am Tag der Untersuchung bar oder mit Girokarte zu bezahlen.
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Organisationseinheiten
Amtsärztliche Begutachtung nach § 64 Einkommensteuergesetz (Kur Finanzamt, Antrag auf medizinische außergewöhnliche Belastungen, etc.)
Anschrift
Konradinerallee 11
65189 Wiesbaden
65189 Wiesbaden
Postanschrift
Postfach 3920
65029 Wiesbaden
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Weidenbornstraße, Buslinien 3, 6 und 33.
Telefon
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden