Gesundheitsamt
Amtsärztliche Begutachtung bei einer Prüfungsunfähigkeit
Bei Prüfungen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geschrieben werden können, ist in Ausnahmefällen ein amtsärztliches Gutachten nötig. Im Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetz ist geregelt, das grundsätzlich das Dienstortprinzip gilt. Demnach kann der Amtsärztliche Dienst ausschließlich Studierende in Wiesbaden untersuchen.
Weitere Informationen und der genaue Ablauf können dem Infoblatt entnommen werden.
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Amtsärztliche Begutachtung bei einer Prüfungsunfähigkeit
Anschrift
Konradinerallee 11
65189 Wiesbaden
65189 Wiesbaden
Postanschrift
Postfach 3920
65029 Wiesbaden
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Weidenbornstraße, Buslinien 3, 6 und 33.
Telefon
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden