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Gesundheitsamt

Amtsärztliche Begutachtung bei einer Prüfungsunfähigkeit

Bei Prüfungen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geschrieben werden können, ist in Ausnahmefällen ein amtsärztliches Gutachten nötig. Im Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetz ist geregelt, das grundsätzlich das Dienstortprinzip gilt. Demnach kann der Amtsärztliche Dienst ausschließlich Studierende in Wiesbaden untersuchen.

Weitere Informationen und der genaue Ablauf können dem Infoblatt entnommen werden.

Amtsärztliche Begutachtung bei einer Prüfungsunfähigkeit

Anschrift

Konradinerallee 11
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Weidenbornstraße, Buslinien 3, 6 und 33.

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden

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