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Amt für Soziale Arbeit

Umwandlung von Wohn- oder Teileigentum nach §250 Baugesetz

Wer Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen umwandeln will, braucht in einem angespannten Wohnungsmarkt eine Genehmigung (§ 250 Baugesetzbuch – BauGB). 

Umwandlung von Wohn- oder Teileigentum nach §250 Baugesetz

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Postfach 3920
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