Amt für Soziale Arbeit
Umwandlung von Wohn- oder Teileigentum nach §250 Baugesetz
Wer Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen umwandeln will, braucht in einem angespannten Wohnungsmarkt eine Genehmigung (§ 250 Baugesetzbuch – BauGB).
Bemerkung
Rechtsgrundlage
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Organisationseinheiten
Umwandlung von Wohn- oder Teileigentum nach §250 Baugesetz
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Konradinerallee 11
65189 Wiesbaden
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Postanschrift
Postfach 3920
65029 Wiesbaden
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Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Weidenbornstraße, Buslinien 3, 6 und 33.
Telefon
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