Unterhaltsangelegenheiten – Beratung, Unterstützung, Beurkundung
Elternteile, die ihr Kind in ihrem Haushalt versorgen und betreuen und nicht mit dem anderen unterhaltspflichtigen Elternteil zusammen leben, werden hinsichtlich der Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder beraten und unterstützt. Dasselbe gilt für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr bezüglich ihrer Unterhaltsansprüche und ledige Mütter hinsichtlich des Betreuungsunterhalts vom Vater ihres Kindes.
Die Unterhaltsansprüche können berechnet und beurkundet werden, gegebenenfalls kann für Minderjährige ein Gerichtsverfahren zur Erwirkung eines Unterhaltstitels eingeleitet werden.
Kontakt
Telefon | 0611 31-3452 |
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Telefax | 0611 31-3998 |
E-Mail-Adresse | sozialdienstwiesbadende |
Unterlagen
Hinweise
Die Amtsvormundschaften, Pflegschaften, Beistandschaften für Minderjährige sind an mehreren Standorten im Stadtgebiet angesiedelt; die Zuständigkeit richtet sich nach der Wohnanschrift.
Servicezeiten
Montags und mittwoch durchgängig von 8 bis 16 Uhr, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 12 Uhr. Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich, eine vorherige Terminabsprache wird empfohlen.
Das Abteilungssekretariat Sozialdienst ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr zu erreichen.