Sprungmarken

Unterhaltsangelegenheiten – Beratung, Unterstützung, Beurkundung

Elternteile, die ihr Kind in ihrem Haushalt versorgen und betreuen und nicht mit dem anderen unterhaltspflichtigen Elternteil zusammen leben, werden hinsichtlich der Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder beraten und unterstützt. Dasselbe gilt für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr bezüglich ihrer Unterhaltsansprüche und ledige Mütter hinsichtlich des Betreuungsunterhalts vom Vater ihres Kindes.

Die Unterhaltsansprüche können berechnet und beurkundet werden, gegebenenfalls kann für Minderjährige ein Gerichtsverfahren zur Erwirkung eines Unterhaltstitels eingeleitet werden.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-3452
Telefax 0611 31-3998

Unterlagen

Mitzubringen sind: Personalausweis oder Reisepass von Vater und Mutter; wenn vorhanden: Geburtsurkunde des Kindes, Scheidungsurteil oder bereits vorhandene Entscheidungen über Unterhalt.

Hinweise

Die Amtsvormundschaften, Pflegschaften, Beistandschaften für Minderjährige sind an mehreren Standorten im Stadtgebiet angesiedelt; die Zuständigkeit richtet sich nach der Wohnanschrift.

Servicezeiten

Montags und mittwoch durchgängig von 8 bis 16 Uhr, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 12 Uhr. Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich, eine vorherige Terminabsprache wird empfohlen.
Das Abteilungssekretariat Sozialdienst ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr zu erreichen.