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Dezernat II – Dezernat der Bürgermeisterin

Brunnen- und Grundwasserentnahme

Die Entnahme und Nutzung von Grundwasser durch einen Brunnen (z.B. zur Gartenbewässerung, Beregnung in der Landwirtschaft) ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Hessischen Wassergesetz anzuzeigen. Der Antrag für die Errichtung von Brunnen in Wiesbaden muss beim Umweltamt, Untere Wasserbehörde, gestellt werden.

Brunnen- und Grundwasserentnahme

Anschrift

Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 28, 37, 45, X26, 262

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

Merkliste

Erläuterungen und Hinweise