Dezernat II – Dezernat der Bürgermeisterin
Versickerung von Regenwasser - Beratung und Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis
Für die Versickerung von Regenwasser in Versickerungsanlagen (z.B. Rigolen, Mulden-Rigolen, Sickerschächte) ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Der Antrag muss beim Umweltamt – Untere Wasserbehörde gestellt werden.
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Organisationseinheiten
Versickerung von Regenwasser - Beratung und Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis
Anschrift
Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden
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Postanschrift
Postfach 3920
65029 Wiesbaden
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Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 28, 37, 45, X26, 262
Telefon
- 0611 314729
- 0611 313805
- 0611 313957
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen