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Dezernat II – Dezernat der Bürgermeisterin

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - Beratung und Zulassung

Die hessische Anlagenverordnung regelt die Anforderungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und deren Überwachung durch Betreiber, Sachverständige und Wasserbehörde. Das Amt berät im Rahmen von betrieblichen Boden- und Gewässerschutzinspektionen, in allen technischen und rechtlichen Fragen, zum Beispiel Prüfpflicht, Sicherheitsvorkehrungen, Anzeige- und Genehmigungsbedürftigkeit.

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - Beratung und Zulassung

Anschrift

Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 28, 37, 45, X26, 262

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

Merkliste

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