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Dezernat II – Dezernat der Bürgermeisterin

Heizöllager-Anlagen - Gesetzliche Bestimmungen, Beratung und Zulassung

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen nach § 47 HWG bei der Wasserbehörde angezeigt werden und eventuell je nach Beschaffenheit nach § 19 WHG einer Eignungsfeststellung unterzogen werden. Die untere Wasserbehörde berät bei der Antragstellung und prüft Anzeigeunterlagen sowie den Eignungsfeststellungs-Antrag auf Einhaltung der wasserrechtlichen Anforderungen.

Heizöllager-Anlagen - Gesetzliche Bestimmungen, Beratung und Zulassung

Anschrift

Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 28, 37, 45, X26, 262

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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