Dezernat II – Dezernat der Bürgermeisterin
Heizöllager-Anlagen - Gesetzliche Bestimmungen, Beratung und Zulassung
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen nach § 47 HWG bei der Wasserbehörde angezeigt werden und eventuell je nach Beschaffenheit nach § 19 WHG einer Eignungsfeststellung unterzogen werden. Die untere Wasserbehörde berät bei der Antragstellung und prüft Anzeigeunterlagen sowie den Eignungsfeststellungs-Antrag auf Einhaltung der wasserrechtlichen Anforderungen.
Dokumente
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Organisationseinheiten
Heizöllager-Anlagen - Gesetzliche Bestimmungen, Beratung und Zulassung
Anschrift
Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden
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Postanschrift
Postfach 3920
65029 Wiesbaden
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 28, 37, 45, X26, 262
Telefon
- 0611 313716
- 0611 313957
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen