Amt für Straßenverkehr und Stadtpolizei
Umzug und Ausnahmegenehmigung
Für Privatumzüge nach oder aus Wiesbaden ist für die Umzugsfahrzeuge oftmals die Aufstellung von Haltverbotszeichen oder das Befahren gesperrter Bereiche (beispielsweise der Fußgängerzonen) notwendig. Die entsprechenden Genehmigungen hierfür werden durch die Straßenverkehrsbehörde erteilt.
Für weitere Informationen wird dringend empfohlen, u.a. das Merkblatt zu lesen.
Fristen
Zahlungsarten
Rechtsgrundlage
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Umzug und Ausnahmegenehmigung
Anschrift
Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden
65189 Wiesbaden
Postanschrift
Postfach 3920
65029 Wiesbaden
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 28, 37, 45, X26, 262
Telefon
- 0611 318495
- 0611 313912
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen