Inhalt anspringen
Leichte Sprache
Amt für Straßenverkehr und Stadtpolizei

Umzug und Ausnahmegenehmigung

Für Privatumzüge nach oder aus Wiesbaden ist für die Umzugsfahrzeuge oftmals die Aufstellung von Haltverbotszeichen oder das Befahren gesperrter Bereiche (beispielsweise der Fußgängerzonen) notwendig. Die entsprechenden Genehmigungen hierfür werden durch die Straßenverkehrsbehörde erteilt.

Für weitere Informationen wird dringend empfohlen, u.a. das Merkblatt zu lesen.

Umzug und Ausnahmegenehmigung

Anschrift

Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 28, 37, 45, X26, 262

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

Merkliste

Erläuterungen und Hinweise