Amt für Straßenverkehr und Stadtpolizei
Umweltzone – Ausnahmegenehmigungen zum Befahren
In die Umweltzone dürfen nur Fahrzeuge mit einer grünen Plakette oder einer gültigen Ausnahmegenehmigung einfahren. Die Nichtbeachtung wird seit dem 1. Mai 2014 mit einem Bußgeld in Höhe von 20 bis 100 Euro geahndet. Die Ausnahmegenehmigungen können bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.
Fristen
Dokumente
Gebühren
Zahlungsarten
Rechtsgrundlage
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Umweltzone – Ausnahmegenehmigungen zum Befahren
Anschrift
Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden
65189 Wiesbaden
Postanschrift
Postfach 3920
65029 Wiesbaden
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 28, 37, 45, X26, 262
Telefon
- 0611 318495
- 0611 313912
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen