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Amt für Straßenverkehr und Stadtpolizei

Umweltzone – Ausnahmegenehmigungen zum Befahren

In die Umweltzone dürfen nur Fahrzeuge mit einer grünen Plakette oder einer gültigen Ausnahmegenehmigung einfahren. Die Nichtbeachtung wird seit dem 1. Mai 2014 mit einem Bußgeld in Höhe von 20 bis 100 Euro geahndet. Die Ausnahmegenehmigungen können bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

Umweltzone – Ausnahmegenehmigungen zum Befahren

Anschrift

Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 28, 37, 45, X26, 262

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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